Sicherheitskonzepte
Die Bestimmungen des Luftfahrt-Bundesamt (LBA) sehen umfangreiche betriebliche Sicherheitsmaßnahmen vor, um den Status Bekannten Versender bzw. Reglementierten Beauftragten zu erlangen. Wir begleiten Ihr Unternehmen auf dem Weg zum Bekannten Versender oder zum Reglementierten Beauftragten. Bekannter Versender kann nur eine Betriebsstätte werden, in der die Luftfracht auch gleichzeitig ihren Ursprung hat. Das bezieht sich auf die Herstellung im Betrieb, die Konfektionierung und Verpackung. Luftfrachtsendungen von nicht Bekannten Versendern müssen dagegen zu 100 % Sicherheitskontrollen unterworfen werden.
Bei der Erarbeitung eines Sicherheitskonzeptes geht es um die Umsetzung der sicheren Lieferkette. Zur Analyse gehören mögliche Angriffs- und Schadenszenarien für Ihr Unternehmen sowie die möglichst prozessorientierte und kostengünstige Einhaltung von betrieblichen Abläufen.
Gerne erstellen wir für Sie individuelle, auf Ihr Unternehmen abgestimmte Gesamtkonzepte und Luftfrachtsicherheitsprogramme. Dazu gehören auch die Kommunikation mit den zuständigen Behörden und die Betreuung bei wichtigen Terminen zu diesem Thema, wie dem Audit durch das LBA.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung und begleiten Sie auf dem Weg zur sicheren Lieferkette!