Reglementierter Beauftragter

Der Reglementierte Beauftragte (engl.: Regulated Agent) geht wie der Bekannte Versender ebenfalls auf die EU-Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 zurück. Als Reglementierte Beauftragte gelten nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 300/2008 „Luftfahrtunternehmen, Agenturen, Spediteure oder sonstige Stellen, die die Sicherheitskontrollen für Fracht oder Post gewährleisten.“

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